Rechtsprechung
   VerfG Brandenburg, 23.05.1996 - VfGBbg 23/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,10379
VerfG Brandenburg, 23.05.1996 - VfGBbg 23/96 (https://dejure.org/1996,10379)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 23.05.1996 - VfGBbg 23/96 (https://dejure.org/1996,10379)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 23. Mai 1996 - VfGBbg 23/96 (https://dejure.org/1996,10379)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,10379) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 56 Abs. 3; LV, Art. 56 Abs. 4; VerfGGBbg, § 13; VerfGGBbg, § 32 Abs. 7; VerfGGBbg, § 32 Abs. 1; VwGO, § 92 Abs. 2
    Parlamentsrecht; Erledigung der Hauptsache; Auslagenerstattung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • VerfG Brandenburg, 07.03.1996 - VfGBbg 3/96

    Abgeordneter; Parlamentsrecht; Akteneinsichtsrecht; Aktenvorlagerecht;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 23.05.1996 - VfGBbg 23/96
    Der Antragsteller hat in dem Verfahren VfGBbg 3/96 gegen die Antragsgegnerin am 5. Februar 1996 Antrag auf Durchführung eines Organstreitverfahrens gestellt.

    Die Beteiligten haben das Organstreitverfahren in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt, soweit der Antragsteller in dem Verfahren VfGBbg 3/96 ursprünglich beantragt hat,.

  • VerfG Brandenburg, 20.10.1994 - VfGBbg 9/93

    Auslagenerstattung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 23.05.1996 - VfGBbg 23/96
    Dabei kommt - angesichts der Kostenfreiheit des Verfahrens (§ 32 Abs. 1 VerfGGBbg) und des fehlenden Anwaltszwangs - eine Erstattung nur in Betracht, wenn besondere Billigkeitsgründe vorliegen (so bereits Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 20. Oktober 1994 -VfGBbg 9/93 EA -, Seite 2 des Entscheidungsumdrucks).

    § 32 Abs. 7, Satz1 VerfGGBbg ordnet eine solche nur bei gänzlich oder teilweise erfolgreicher Verfassungsbeschwerde zwingend an (vgl. auch Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 20. Oktober 1994, aaO).

  • VerfG Brandenburg, 17.08.1995 - VfGBbg 7/94

    Erstattung der notwendigen Auslagen bei Einstellung des

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 23.05.1996 - VfGBbg 23/96
    Beide Erklärungen haben zur Folge, daß die Sache nicht mehr zur Entscheidung steht(vgl. bereits Beschluß des Gerichts vom 17.8.1995-VfGBbg 7/94-, S. 4 des Entscheidungsumdrucks).

    Ansonsten sieht das Gericht, wenn nunmehr über die Auslagenerstattung zu entscheiden ist, von einer mehr als summarischen Prüfung der Erfolgsaussichten des Verfahrens grundsätzlich ab (für die Verfassungsbeschwerde vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 17. August 1995 - VfGBbg 7/94 -, Seite 4 des Entscheidungsumdrucks).

  • BVerfG, 06.10.1994 - 2 BvR 856/81

    Antrag auf Auslagenerstattung teilweise erfolgreich

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 23.05.1996 - VfGBbg 23/96
    Ist das Verfahren - wie vorliegend - durch Rücknahme oder Erledigungserklärung beendet worden, kommt dem Grund, der zu der Erledigung (vgl. dazu BVerfGE 91, 146, 147) bzw. zu der Rücknahme geführt hat, erhebliche Bedeutung zu.
  • VerfG Brandenburg, 20.11.2003 - VfGBbg 4/03

    Versagung der Auslagenerstattung bei Einstellung eines Organstreitverfahrens -

    Daß das Gericht in seinen Entscheidungen vom 23. Mai 1996 - VfGBbg 23/96 - (LVerfGE 4, 167, 168 f.), 20. Juni 1996 - VfGBbg 3/96 - (LVerfGE 4, 179, 189) und 16. November 2000 - VfGBbg 31/00 - (LVerfGE 11, 166, 175) die Nicht-Erstattung von Auslagen besonders ausgesprochen und begründet hat, hängt damit zusammen, daß in diesen Fällen Anträge auf Auslagenerstattung ausdrücklich gestellt worden waren, die es zu bescheiden galt.

    Ergänzend macht das Gericht darauf aufmerksam, daß für das Organstreitverfahren schon im Ansatz zweifelhaft ist, ob eine Auslagenerstattung nicht schon deshalb ausscheidet, weil die Beteiligten derselben Rechtsperson angehören (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 23. Mai 1996 - VfGBbg 23/96 - a. a. 0.).

    Unabhängig davon kommt eine Auslagenerstattung nach der ständigen Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts (s. die Entscheidungen vom 23. Mai 1996 - VfGBbg 23/96 - a. a. 0., 20. Juni 1996 - VfGBbg 3/96 - a. a. 0. und vom 16. November 2000 - VfGBbg 31/00 - a. a. 0.; ebenso - für § 34a Abs. 3 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes - BVerfG, Beschluß vom 15. November 2000 - 2 BvH 3/91 - sowie BVerfGE 96, 66, 67) jedenfalls nur in Betracht, wenn besondere Billigkeitsgründe vorliegen.

  • VerfG Brandenburg, 20.11.2003 - VfGBbg 95/02

    Auslagenerstattung

    Daß das Gericht in seinen Entscheidungen vom 23. Mai 1996 - VfGBbg 23/96 - (LVerfGE 4, 167, 168 f.), 20. Juni 1996 - VfGBbg 3/96 - (LVerfGE 4, 179, 189) und 16. November 2000 - VfGBbg 31/00 - (LVerfGE 11, 166, 175) die Nicht-Erstattung von Auslagen besonders ausgesprochen und begründet hat, hängt damit zusammen, daß in diesen Fällen Anträge auf Auslagenerstattung ausdrücklich gestellt worden waren, die es zu bescheiden galt.

    Ergänzend macht das Gericht darauf aufmerksam, daß für das Organstreitverfahren schon im Ansatz zweifelhaft ist, ob eine Auslagenerstattung nicht schon deshalb ausscheidet, weil die Beteiligten derselben Rechtsperson angehören (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 23. Mai 1996 - VfGBbg 23/96 - a. a. O.).

    Unabhängig davon kommt eine Auslagenerstattung nach der ständigen Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts (s. die Entscheidungen vom 23. Mai 1996 - VfGBbg 23/96 - a. a. O., 20. Juni 1996 - VfGBbg 3/96 - a. a. O. und vom 16. November 2000 - VfGBbg 31/00 - a. a. O.; ebenso - für § 34a Abs. 3 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes - BVerfG, Beschluß vom 15. November 2000 - 2 BvH 3/91 - sowie BVerfGE 96, 66, 67) jedenfalls nur in Betracht, wenn besondere Billigkeitsgründe vorliegen.

  • VerfG Brandenburg, 28.07.2008 - VfGBbg 76/05

    Kommunale Selbstverwaltung; Konnexitätsprinzip; Sozialhilferecht;

    Danach kann das Verfassungsgericht - u. a. bei Vorliegen besonderer Billigkeitsgründe - volle oder teilweise Erstattung der Auslagen anordnen (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschlüsse vom 15. Mai 1997 - VfGBbg 4/97 -, LVerfGE 6, 111, 120; vom 23. Mai 1996 - VfGBbg 23/96 -, LVerfGE 4, 167, 169 und vom 20. Oktober 1994 - VfGBbg 9/93 EA - LVerfGE 2, 191, 192).
  • VerfG Brandenburg, 20.06.1996 - VfGBbg 3/96

    Abgeordneter; Aktenvorlagerecht; Akteneinsichtsrecht; Parlamentsrecht;

    Es bedarf keiner Entscheidung, ob in einem Organstreitverfahren eine Auslagenerstattung schon deshalb außer Betracht bleiben muß, weil die Beteiligten derselben Rechtsperson angehören (s. dazu bereits Beschluß des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg vom 23.5.1996 - VfGBbg 23/96 - S.8 des Entscheidungsumdrucks).
  • VerfG Brandenburg, 15.05.1997 - VfGBbg 4/97

    Subsidiarität; Vorabentscheidung; Auslagenerstattung; Gegenstandswert

    In den übrigen Fällen kann das Verfassungsgericht nach § 32 Abs. 7 Satz 2 VerfGGBbg nur bei Vorliegen besonderer Billigkeitsgründe volle oder teilweise Erstattung der Auslagen anordnen (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 20. Oktober 1994 - VfGBbg 9/93 EA - LVerfGE 2, 191, 192; Beschluß vom 23. Mai 1996 - VfGBbg 23/96 -, S. 8 des Umdrucks, zur Veröffentlichung in LVerfGE 4 Teil Brandenburg Nr. 7 vorgesehen).
  • VerfG Brandenburg, 15.05.1997 - VfGBbg 6/97

    Subsidiarität; Vorabentscheidung; Auslagenerstattung; Gegenstandswert

    In den übrigen Fällen kann das Verfassungsgericht nach § 32 Abs. 7 Satz 2 VerfGGBbg nur bei Vorliegen besonderer Billigkeitsgründe volle oder teilweise Erstattung der Auslagen anordnen (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 20. Oktober 1994 - VfGBbg 9/93 EA - LVerfGE 2, 191, 192; Beschluß vom 23. Mai 1996 - VfGBbg 23/96 -, S. 8 des Umdrucks, zur Veröffentlichung in LVerfGE 4 Teil Brandenburg Nr. 7 vorgesehen).
  • VerfG Brandenburg, 11.12.2020 - VfGBbg 16/19

    Paritätsgesetz; Brandenburgisches Landeswahlgesetz; Erledigung; politische

    Eine volle Auslagenerstattung kann in Betracht kommen, wenn die verfassungsrechtliche Lage inzwischen durch eine Entscheidung in einem anderen Verfahren geklärt ist und sich daraus ergibt, dass das Verfahren erfolgreich gewesen wäre (Beschluss vom 23. Mai 1996 ‌- VfGBbg 23/96 -,‌ https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 11.04.2005 - LVG 1/05
    Maßgeblich hierfür kann der Umstand sein, ob der Gegner dem Begehren des Antragstellers von sich aus Rechnung getragen und damit zu erkennen gegeben hat, dass er dies für berechtigt erachtet (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89 -, BVerfGE 85, 109 [114]; Beschl. v. 26.02.2003 - 2 BvR 990/00 -, juris; BbgVerfG, Beschl. v. 23.05.1996 - VerfGBbg 23/96 -, LVerfGE 4, 167 [169]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht